Schienengebundene Fahrzeuge haben einen Vorteil: Sie fahren sehr exakt und ihre Fahrstrecke ist damit sehr genau vorhersehbar. Aber sie können nicht ausweichen und haben einen Bremsweg. Wer hier arbeitet – sei es mit Schaufel oder einem Baugerät–, muss erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag legen.
Wer mit einem Bagger oder einem Kran auf einer Baustelle arbeitet, auf der Schienentrassen verlaufen, die teilweise befahren werden, muss sich stets über die „Ausmaße“ seines Baugeräts im Klaren sein. Das betrifft nicht nur den Baggerarm mit dem Baggerlöffel, sondern auch den hinteren Teil des Arbeitsgerätes, in dem in der Regel der Motor untergebracht ist. Der Baugeräteführer hat meistens den Arbeitsbereich seines Baggerarms im Blick, dennoch muss er stets auch das bedenken, was hinter seinem Rücken passiert. Sieht er also einen Zug heranfahren, dann sollte er stets schnell seine Position berücksichtigen und bestenfalls seinen Bagger parallel zum Schienenstrang ausrichten.
Das gilt besonders, wenn so genannte „Feste Absperrungen“ (FA) nicht eingerichtet werden können, die sonst die Beschäftigten (und ihre Arbeitsgeräte) bei Arbeiten im Gleisbereich vor unbeabsichtigtem Hineingeraten in den Gleisbereich des Nachbargleises bzw. des Betriebsgleises neben dem Arbeitsbereich schützen.
Schwenkbereich von Arbeitsgeräten
Also gilt eine erhöhte Wachsamkeit, wenn die Schienentrassen befahren werden, was bei Zweigleisigkeit, wie bei Straßenbahnen meistens, der Fall sein kann. Hier hat der Baugeräteführer stets darauf zu achten, dass der Arbeitsarm seines Gerätes nicht aus Versehen oder Nachlässigkeit in den Fahrbereich der Bahn gerät. Diese kann nicht ausweichen und besitzt einen erheblichen Bremsweg – je nach Fahrgeschwindigkeit und Witterung. Unfälle sind dann vorprogrammiert, bei denen oft auch der Fahrzeugführer der Bahn und die Passagiere verletzt werden können.
Und nicht zuletzt muss man als Fahrer eines Baggers beachten, der „Stärkere“ kann bei Zusammenstößen seines Baugerätes mit Bahnen auch das Schienenfahrzeug sein – allein schon aufgrund der schieren Masse, die bei Zügen „in Bewegung ist“. Also nicht nur „Augen auf im Straßenverkehr“, sondern ganz besonders auch bei Arbeiten im Bereich von Straßen- und Eisenbahnen.
Weitere Infos gibt es beispielsweise bei der DGVU mit der Broschüre „Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen“ (BGI/GUV-I781) >>>
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