Gremienarbeit mit anderen Verbänden, in Institutionen und auf Bundesebene, Kooperationen, Vereinbarungen, aber auch immer mehr Veröffentlichungen bedürfen nicht selten der juristischen Bewertung – das gilt auch beim VST.
Rechtsanwalt Markus Heinrich verantwortet das Justiziariat des VST. Er ist Partner in der bundesweit tätigen Kanzlei Wolter Hoppenberg, wo er die Fachgruppe „Versorgungssicherheit und Digitalisierung“ leitet. Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit bilden das Energierecht sowie das Informationstechnologierecht.
Im Nebenamt ist er zweiter Vorstand der BIL eG. Markus Heinrich ist außerdem Mitglied der Fachausschüsse „Cyber Sicherheit und Branchenspezifische IT-Standards“ (DWA & DVGW) und „Lastmanagement und Interaktionen mit Energienetzen“ (DWA) sowie des Projektteams „Flexenergy“ im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Weiterhin arbeitet Markus Heinrich für verschiedene Studieninstitute und Verbände als Dozent.