Netzbetreiber-Register für Deutschland

Nach geltenden Rechtsgrundsätzen und den Regeln der Technik ergeben sich in Bezug auf die Leitungsauskunft folgende Pflichten, die allgemein anerkannt und anzuwenden sind:

  • Baufirmen müssen vor Tiefbauarbeiten eine Leitungsauskunft einholen
  • Netzbetreiber müssen bei berechtigtem Interesse Leitungsauskünfte erteilen
  • Kommunen müssen Auskunft geben, bei welchen Netzbetreibern Leitungspläne zu erheben sind.

 
Nach allgemeiner Rechtsauffassung müssen Leitungsauskünfte von Netzbetreibern kostenlos erteilt werden. Im Rahmen der Leitungsauskunft werden seitens der jeweiligen Netzbetreiber auch ihre Versorgungsinfrastrukturen betreffende Leitungsschutzanweisungen, Notrufnummern und spezielle Handlungsanweisungen ausgegeben. Grundsätzlich geht der Trend bei der Leitungsauskunft zu Online-Portalen, bei denen Baufirmen rund um die Uhr um Auskunft anfragen können.

Die Herausforderung:

Aufgrund der stetig wachsenden Anzahl privater und öffentlicher Netzbetreiber ist es für Auskunftssuchende aus folgenden Gründen zunehmend schwieriger, alle Leitungspläne vollständig zu erheben:

  • Die von den Kommunen geführten Listen „Träger öffentlicher Belange“ (TöB-Listen) sind nach Angaben von Baufirmen zum Teil unvollständig oder nicht vorhanden, zudem sind sie nicht eingerichtet worden, um Auskünfte über Netzbetreiber geben zu können, da sie eine andere Aufgabe zu erfüllen haben.
  • Versorgungsnetze und Grundstücke wechseln häufiger den Besitzer oder werden verpachtet. Dabei können Informationen über die Zuständigkeit verlorengehen.
  • Privatnetzbetreiber (Industrie, Öl- und Tanklager, PV, Windkraft, Biogas) sind sich zum einen ihres Status als ‚Netzbetreiber‘  und/oder daraus resultierend ihrer Auskunftspflicht nicht immer bewusst.
  • Fernleitungs-/Transportnetzbetreiber werden häufig vergessen, da ihre Transportleitungen und technischen Infrastrukturen außerhalb des Ortskerns verlaufen und sie damit selten direkt in den betreffenden Gemeinden als ‚Netzbetreiber vor Ort‘ wahrgenommen werden.

 

Wunsch nach zentraler Auskunftsstelle

Tiefbaufirmen, Planungs- und Ingenieurbüros fordern verständlicherweise für Deutschland eine zentrale Stelle, die verlässlich Auskunft über alle vorhandenen Versorgungsinfrastrukturen und deren Betreiber erteilt. Um diese Forderung zu realisieren, müssten jedoch alle Netzbetreiber in Deutschland (> 10.000) verpflichtend ihre Plandaten tagesaktuell an eine zentrale Stelle zur Auskunft übermitteln. Dies lässt sich nach Auffassung des VST und seiner Mitgliedsunternehmen aufgrund fehlender Rahmenbedingungen (technologisch als auch gesetzlich/KRITIS-Vorgaben) in naher Zukunft nicht umsetzen.

Einfacher zu realisieren – und eine deutliche Verbesserung der derzeitigen Situation – wäre jedoch eine verbindliche Aussage an zentraler Stelle über betroffene Netzbetreiber sowie ihr jeweiliges Versorgungsgebiet, vergleichbar mit der Funktion des sogenannten „Breitbandatlas“ des BMDV.

Forderung des VST:

Der VST fordert deshalb die Schaffung eines zentralen bundesweiten und spartenübergreifenden Registers für Deutschland, in dem alle Netzbetreiber verlässlich gelistet sind. Dieses Netzbetreiberregister muss rechtssicher und vollständig informieren, welche Netzbetreiber im betroffenen Bereich (beispielsweise PLZ-Region) zuständig und anzutreffen sind. Die eigentliche (Detail-)Leitungsauskunft selbst und die Verantwortung über die Richtigkeit der Daten bleibt dabei wie bisher bei den Netzbetreibern.

Folgende Aktivitäten sind hier seitens VST geplant:

  • Überzeugung der Notwendigkeit bei Politik und Branchenverbänden
  • Zusammenarbeit mit Branchenpartnern zur breitflächigen Kommunikation *
  • Unterstützung bei der Erarbeitung der gesetzlichen und normativen Voraussetzungen in Fachgremien
  • Bestehende Auskunftsplattformen
 

Die BIL-Leitungsauskunft ist ein Sicherheitstool von mehr als 140 Netzinfrastrukturbetreibern zum Erhalt von Informationen über Netzinfrastrukturen aus den Bereichen Strom, Wasser, Gas, Chemie, Öl und anderen Leitungs- und Speicherbetreibern. Die in der Genossenschaft BIL versammelten Betreiber stellen über das gemeinsam betriebene Online-Portal sicher, dass alle an sie gerichteten Anfragen zu 100% rechtssicher beantwortet werden. Für den Anfragenden ist die Nutzung des Portals kostenfrei. Ziel der Betreiber und Partner der Genossenschaft BIL ist es, ein zentrales, bundesweites Leitungsinformationssystem ohne Gewinnerzielungsabsicht zu etablieren. Seit 2019 kann auch der ALIZ-Recherchedienst über das BIL-Portal erreicht werden.

Plattformen wie z.B. Aliz, Infrest oder Lao sowie diverse Ingenieurbüros bieten kostenpflichtige Dienstleistungen zur Leitungserkundung an. Sie recherchieren potentiell betroffene Netzinfrastrukturbetreiber und übernehmen die Aufgabe des Anfragens bei Fremdportalen. Die anfallenden Kosten werden in der Regel vom Anfragenden getragen. Beim Aufbau eines bundesweit zentralen Netzbetreiberregisters könnten jedoch Expertisen und Erfahrungen bestehender Plattformen hilfreich sein.

Auswahl an Informationsdiensten

(Kein Anspruch auf Vollständigkeit)

BIL-Leitungsauskunft >
ALIZ-Leitungserkundung >
LAO-Leitungsauskunft >
Infrest Infrastruktur eStrasse / Baustellenatlas >
Leitungsauskunft Hamburg / Elbe+ >
Localexpert24 >

*   Bloomberg – Deutsche Wirtschafts Nachrichten „Unterirdischer Kabelsalat…“

Deutsch: https://www.bloomberg.com/news/articles/2023-05-06/ein-unterirdischer-kabelsalat-behindert-die-energiewende
Englisch: https://www.bloomberg.com/news/articles/2023-05-06/underground-tangle-of-german-wires-drags-1-trillion-green-push?leadSource=uverify%20wall