Nach geltenden Rechtsgrundsätzen und den Regeln der Technik ergeben sich in Bezug auf die Leitungsauskunft folgende Pflichten, die allgemein anerkannt und anzuwenden sind:
- Baufirmen müssen vor Tiefbauarbeiten eine Leitungsauskunft einholen
- Netzbetreiber müssen bei berechtigtem Interesse Leitungsauskünfte erteilen
- Kommunen müssen Auskunft geben, bei welchen Netzbetreibern Leitungspläne zu erheben sind.
Nach allgemeiner Rechtsauffassung müssen Leitungsauskünfte von Netzbetreibern kostenlos erteilt werden. Im Rahmen der Leitungsauskunft werden seitens der jeweiligen Netzbetreiber auch ihre Versorgungsinfrastrukturen betreffende Leitungsschutzanweisungen, Notrufnummern und spezielle Handlungsanweisungen ausgegeben. Grundsätzlich geht der Trend bei der Leitungsauskunft zu Online-Portalen, bei denen Baufirmen rund um die Uhr um Auskunft anfragen können.
Die Herausforderung:
Aufgrund der stetig wachsenden Anzahl privater und öffentlicher Netzbetreiber ist es für Auskunftssuchende aus folgenden Gründen zunehmend schwieriger, alle Leitungspläne vollständig zu erheben:
- Die von den Kommunen geführten Listen „Träger öffentlicher Belange“ (TöB-Listen) sind nach Angaben von Baufirmen zum Teil unvollständig oder nicht vorhanden, zudem sind sie nicht eingerichtet worden, um Auskünfte über Netzbetreiber geben zu können, da sie eine andere Aufgabe zu erfüllen haben.
- Versorgungsnetze und Grundstücke wechseln häufiger den Besitzer oder werden verpachtet. Dabei können Informationen über die Zuständigkeit verlorengehen.
- Privatnetzbetreiber (Industrie, Öl- und Tanklager, PV, Windkraft, Biogas) sind sich zum einen ihres Status als ‚Netzbetreiber‘ und/oder daraus resultierend ihrer Auskunftspflicht nicht immer bewusst.
- Fernleitungs-/Transportnetzbetreiber werden häufig vergessen, da ihre Transportleitungen und technischen Infrastrukturen außerhalb des Ortskerns verlaufen und sie damit selten direkt in den betreffenden Gemeinden als ‚Netzbetreiber vor Ort‘ wahrgenommen werden.
Wunsch nach zentraler Auskunftsstelle
Tiefbaufirmen, Planungs- und Ingenieurbüros fordern verständlicherweise für Deutschland eine zentrale Stelle, die verlässlich Auskunft über alle vorhandenen Versorgungsinfrastrukturen und deren Betreiber erteilt. Um diese Forderung zu realisieren, müssten jedoch alle Netzbetreiber in Deutschland (> 10.000) verpflichtend ihre Plandaten tagesaktuell an eine zentrale Stelle zur Auskunft übermitteln. Dies lässt sich nach Auffassung des VST und seiner Mitgliedsunternehmen aufgrund fehlender Rahmenbedingungen (technologisch als auch gesetzlich/KRITIS-Vorgaben) in naher Zukunft nicht umsetzen.
Einfacher zu realisieren – und eine deutliche Verbesserung der derzeitigen Situation – wäre jedoch eine verbindliche Aussage an zentraler Stelle über betroffene Netzbetreiber sowie ihr jeweiliges Versorgungsgebiet, vergleichbar mit der Funktion des sogenannten „Breitbandatlas“ des BMDV.