Regelwerke

Regelwerke und Schutzanweisungen beachten zum Schutz der Versorgungsnetze

Wer an oder in der Nähe von Versorgungsinfrastrukturen arbeitet, muss wissen, was er tut und in welchem potenziell gefährlichen Umfeld er arbeitet. Das bedarf nicht nur der branchenspezifischen Fachausbildung innerhalb der jeweiligen Branche (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation/Glasfaser u.a.), sondern auch eines branchenübergreifenden Wissens um den Schutz der eigenen und anderen Infrastrukturen. Wie finde ich bereits verlegte Versorgungsnetzinfrastrukturen? Welche Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen greifen bei meinem und anderen Medien? Was muss ich bei Havarien beachten? Wie schütze ich mich, meine Kollegen, Anwohner und Verkehrsteilnehmer?

Hier greifen in erster Linie die Qualifikationen gemäß DVGW GW 129 (A) / VDE-AR-N 4224 / DWA-M 129 / AGFW-A FW 606 „Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Netzanlagen – Ausführende, Aufsichtspersonen und Arbeitsvorbereitende: Anforderungen und Qualifikation“ (theoretische und praktische Schulung mit fünf Jahren Gültigkeit bzw. ausschließlich theoretische Schulung mit drei Jahren Gültigkeit)
Der VST ist Mitglied der branchenübergreifende Initiative BALSibau, die ein spartenübergreifendes, praxisorientiertes Qualifizierungskonzept auf Basis der Arbeitsblätter vier technisch-wissenschaftlichen Vereine der Energie- und Wasserwirtschaft (AFGW, DVGW, DWA VDE) entwickelt hat, welches die Kenntnisse der Mitarbeiter von Unternehmen erweitern soll, die Bauarbeiten in Leitungsnähe durchführen. >>>

Leitungsschutzanweisungen der Netzbetreiber

Grafik Leitungsschutzstreifen

Jedes Versorgungsnetz hat seine eigenen Anforderungen und Sicherheitsvorgaben. Die betreffenden Netzbetreiber haben dafür eigene so genannte Leitungsschutzanweisungen entwickelt, die für das Arbeiten in der Nähe oder auch direkt an diesen Versorgungsinfrastrukturen Regeln vorgeben – egal, ob auf privaten oder öffentlichen Flächen. Als Leitungsschutzstreifen bezeichnet man ein Gebiet entlang von Trassen von Straßen, Eisenbahnstrecken, Transportleitungen (wie z.B. Hochspannungsleitungen, Pipelines etc.), in dem eine Bebauung oder das Betreten, nicht erlaubt oder nur eingeschränkt möglich sind. Aufgrabungen, Baggerarbeiten, Bohrungen, Setzen von Masten und Stangen, Eintreiben von Pfählen und Spundwänden, immer muss man damit rechnen, auf Kabel und Rohre oder Kanäle zu stoßen und sie zu beschädigen. Das betrifft die Planung als auch die Ausführung sowie das Verhalten im Falle eines Schadens. Diese Schutzanweisungen müssen dringend eingehalten werden – bei Nichtbeachtung kann im Einzelfall auch die Schließung der Baustelle angeordnet werden. Nicht angemeldete Tiefbauarbeiten im Schutzstreifen können durch das zuständige Ordnungsamt unterbunden werden.

Schutzanweisungen gelten immer nur für den jeweils betreffenden Netzbetreiber und sind nicht übertragbar auf andere Netze.