Erkundigungspflicht und Planauskunft
Zur Vermeidung von Schäden an bestehenden Infrastrukturen besteht bei Tiefbauarbeiten für die Bauausführenden und Planer eine Erkundigungspflicht; d.h. sie sind verpflichtet, bei den betreffenden Netzbetreibern eine Planauskunft einzuholen. Die Netzbetreiber wiederum sind zur kostenlosen Planauskunft verpflichtet, also den Tiefbauunternehmen Auskunft über die Lage ihrer Leitungen zu erteilen.
Doch meist sind zumindest bei größeren Baustellen mehrere Netzbetreiber betroffen, so dass das Einholen aller benötigten Planauskünfte für das Tiefbauunternehmen einen nicht unerheblichen Aufwand erfordert. Außerdem will man natürlich sicher gehen, keinen Netzbetreiber zu übergehen. Hier helfen Auskunftsportale und spezielle Serviceanbieter weiter.
Die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und nimmt keine Wertung über die Qualität der jeweiligen Angebote vor.
BIL – Bundesweites Informationssystem für Leitungsauskünfte >>>
ALIZ-Leitungserkundung >>>
LAO-Leitungsauskunft >>>
Leico – Leitungs-check-online >>>
Leitungsauskunft Hamburg / Elbe+ >>>
Localexpert24 >>>