Muss man auf der Baustelle im Umfeld von spannungsführenden Versorgungsleitungen arbeiten, so gilt es einiges zu beachten. Im Vordergrund steht dabei immer an erster Stelle der Schutz Deines eigenen Lebens und Gesundheit – aber von den Kollegen und weiteren Dritten wie Anwohnern und Verkehrsteilnehmern. Nichts ist schlimmer, als wenn es hier zu Unfällen kommt.
Oberstes Gebot: Aktuelle Pläne auf der Baustelle
Als Erstes ist dringend darauf zu achten, dass bekannt ist, wo unter der Erde Stromkabel verlaufen. Hier greift die Erkundigungspflicht, die auch im Regelwerk GW 129/S 129 beschrieben wird. Auf der Baustelle müssen daher stets aktuelle Pläne aller Versorgungsinfrastrukturen vorliegen, die im Rahmen der Erkundigungspflicht von den Netzbetreibern eingeholt werden müssen. Also lieber einmal nachsehen, als zu denken: „Mir passiert schon nix …“ Ist etwas passiert- ist es zu spät!
Müssen im Verlauf der Arbeiten dann Kabel und Muffen freigelegt werden, ist mit den betreffenden Netzbetreibern vorher abzustimmen, ob und wie, bzw. wer die Kabel vor dem Freilegen abschaltet. Auch das Freilegen selbst darf nur mit Zustimmung der Netzbetreiber geschehen. Wer es ohne Abstimmung macht und es passiert etwas, handelt fahrlässig und muss mit Konsequenzen rechnen.
Abstimmung mit dem Netzbetreiber
Das Freilegen von Kabeln direkt darf nur mittels Handschachtung erfolgen. Auch wenn Du denkst, dass Du Deinen Bagger im Schlaf beherrscht, hier muss die Schaufel ran. Wer mit dem Bagger dann danach in der Nähe von Leitungen arbeiten soll, muss entsprechende Schutzabstände einhalten. Auch die sind mit den Netzbetreibern abzustimmen. Frag also zu Deiner Sicherheit den verantwortlichen Deiner Firma nach den aktuellen Vorgaben.
Freiliegende Kabel und Muffen müssen geschützt und dürfen auf keinen Fall als Aufstiegshilfe verwendet werden. Das ist grob fahrlässig und gefährdet Leib und Leben sowie natürlich die Leitung an sich in unzulässiger Weise. Querende Kabel im Graben dürfen nicht herumhängen, sie müssen entlastet und gesichert werden.
Schäden sofort melden
Sollte es bei Bauarbeiten dennoch zur Beschädigung von Kabeln kommen, ist dies umgehend dem Netzbetreiber anzuzeigen, der dann seinerseits die notwendigen Maßnahmen bestimmt. Die Bandbreite möglicher Schäden beginnt bereits bei der Beschädigung der Isolationsschicht der Kabel und endet entsprechend bei der Durchtrennung von ganzen Kabeln oder der Zerstörung von Muffen und anderen Infrastrukturen. Schäden durch Bauarbeiten an Leitungen können passieren, das ist normal – aber Schäden zu verheimlichen, ist brandgefährlich und kann juristische Konsequenzen haben: Für Deine Firma und für Dich persönlich.
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