Manchmal ist es aus verkehrstechnischen Gründen nicht möglich, dass die stromzuführende Oberleitung der Eisenbahn oder Straßenbahn abgeschaltet werden kann. Wenn hier jetzt gearbeitet werden muss, ist höchste Vorsicht geboten – noch dazu, wenn Baugeräte wie Bagger, Radlader oder Kräne genutzt werden. (Foto oben: Adobe Stock | Anze)

Der Kranausleger oder der Baggerlöffel ist nämlich durchaus sehr schnell im Bereich der Oberleitung und dann kann der
„berühmte Funken überspringen“. Das geschieht auch, wenn das Baugerät noch nicht einmal den Fahrdraht direkt berührt hat. Die Oberleitungen hängen meist in einer Höhe von 5 bis 6 Metern, abhängig von baulichen Anlagen. So senkt sich im Bereich von Tunneln und deren Einfahrten die Oberleitung oftmals herab. Hier muss sich der Baugeräteführer schon zu seiner eigenen Sicherheit vorher informieren, in welcher Höhe die elektrischen Fahrleitungsdrähte hängen.

Hängt das Baugerät dann doch einmal an einer stromführenden Leitung, gilt für den Baugeräteführer: Ruhe bewahren! Seine Arbeitskanzel ist wie ein Faraday’scher Käfig und schirmt vor elektrischen und zum Teil auch elektromagnetischen Feldern ab. Da dennoch das Baugerät Feuer fangen kann durch den Stromfluss, muss der Fahrzeugführer unter Berücksichtigung aller Vorsichtsmaßnahmen sehen, dass er aus dem Gefahrenbereich kommt.