Beim Breitbandausbau in Deutschland kommt es immer wieder vor, dass bestehende Infrastrukturen wie Gas- oder Stromleitungen, durch Breitbandtrassen überbaut werden. Bisheriger Standard bei der Verlegung von Leitungen war die parallele Anordnung mit einer Überdeckung von ca. 60 Zentimetern. Jede Leitung war im Störungsfall oder bei einer Erneuerung von oben zugänglich. Wichtig dabei ist auch ein seitlicher Abstand, um gegenseitige Beeinflussungen, beispielsweise bei einem Kurzschluss oder Montagetätigkeiten, zu vermeiden.
Nach § 127 Abs. 7 TKG ist neuerdings eine Verlegung von Glasfaserleitungen in Mindertiefe unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das verleitet zunehmend dazu, dass neue Leitungen schnell einmal ohne Rücksicht auf Bestandsinfrastrukturen verlegt werden. Selbst vor Stromverteilerschränken werden Leitungen über die Zugänge gelegt (siehe Foto). Bei seiner Gremienarbeit setzt sich der VST verstärkt dafür ein, dass diese Praxis ein Ende findet. Leider gibt es jedoch immer wieder Baufirmen und ihre Subunternehmen, die sich über vorher zwischen TK-Netzbetreibern und Bestandsnetzbetreibern vereinbarte Trassenführungen hinwegsetzen und den „schnellsten Weg“ nehmen. Als VST werden wir hier unsere Anstrengungen verstärken!