Ein Artikel von Bloomberg, der weltweit publizierenden Nachrichtenagentur für geschäfts- und Finanznachrichten, nimmt sich des Themas an und zitiert unter anderem auch den VST.
Tenor des Artikels: Um die dringend notwendige Energiewende ebenso wie die Digitalisierung in Deutschland weiter voranzubringen, ist ein möglichst schneller und flächendeckender Netzausbau unumgänglich. Doch um die bereits im Boden liegenden Bestandsinfrastrukturen sicher zu finden, um sie beim Netzausbau nicht zu beschädigen, ist ein erheblicher Arbeitsaufwand vonnöten, um die jeweiligen Netzbetreiber zu finden, da es kein zentrales Register aller Netzbetreiber gibt.
Die Autoren benennen zwar die bekannten einzelnen Auskunftsportale, weisen jedoch auch auf deren Schwachstellen hin. Es bleibt das Fazit
„Ein unterirdischer Kabelsalat behindert die Energiewende“
Den Artikel von Petra Sorge und Aggi Cantrill, Bloomberg, vom 06.05.2023 finden Sie hier >>>
VST fordert ebenfalls ein zentrales Register der Netzbetreiber
Wie im Bloomberg-Artikel beschrieben, fordert auch der VST eine zentrale Auskunftsplattform zur Erleichterung bei der Erkundigungspflicht. Klar ist: Nach allgemeiner Rechtsauffassung müssen Leitungsauskünfte von Netzbetreibern kostenlos erteilt werden. Im Rahmen der Leitungsauskunft werden auch Schutzanweisungen, Notrufnummern und spezielle Handlungsanweisungen ausgegeben.
Die Herausforderung:
Aufgrund der stetig wachsenden Anzahl privater und öffentlicher Netzbetreiber ist es für Auskunftssuchenden aus folgenden Gründen zunehmend schwieriger, alle Leitungspläne vollständig zu erheben:
Die von den Kommunen geführten Listen „Trägern öffentlicher Belange“ sind nach Angaben von Baufirmen zum Teil unvollständig oder nicht vorhanden, zudem sind sie nicht eingerichtet worden, um Auskünfte über Netzbetreiber geben zu können.
Netze und Grundstücke wechseln häufiger den Besitzer oder werden verpachtet. Dabei gehen Informationen über die Zuständigkeit verloren.
Privatnetzbetreiber (Industrie, Öl- und Tanklager, PV, Windkraft, Biogas) sind sich ihrer Auskunftspflicht nicht immer bewusst.
Fernleitungsnetzbetreiber werden häufig vergessen, da sie selten direkt in den betreffenden Gemeinden Gebäude oder technische Infrastrukturen besitzen, sondern die Transportleitungen außerhalb des Ortskerns verlaufen.
Forderung des VST:
Der VST fordert deshalb die Schaffung eines zentralen bundesweiten und spartenübergreifenden Registers für Deutschland, in dem alle Netzbetreiber verlässlich gelistet sind. Dieses muss rechtssicher und vollständig informieren, welche Netzbetreiber im betroffenen Bereich zuständig und vertreten sind. Die eigentliche Leitungsauskunft und Verantwortung über die Richtigkeit der Daten bleibt dabei wie bisher bei den Netzbetreibern selbst.
Weitere Infos zur VST-Forderung nach einem Netzbetreiberregister >>>