Online Erfahrungsaustausch des VST

Leitungsschutzanweisung im Fokus

Der VST hatte am 17. Juli 2026 zu einem weiteren Online‑Erfahrungsaustausch eingeladen – und zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden und Unternehmen folgten der Einladung, um gemeinsam über die Herausforderungen rund um die Erstellung einer allgemeingültigen, rechtssicheren Leitungsschutzanweisung zu diskutieren. Die konstruktive Atmosphäre zeigte schnell: Eine solche Anweisung zu entwickeln ist alles andere als ein Spaziergang.

Viele Themen zum Schutz von Leitungen sind normativ geregelt. Schwerpunkt hier war die Frage, müssen diese wiederholt oder aufgezählt werden. Ein weiterer Aspekt war, welche Regelungen darf und muss einer Netzbetreiber zusätzlich zu den allgemein anerkannten Regeln einfordern. Gerade bei der Gestaltung einer Schutzanweisung ist es auch wichtig nicht nur auf den Inhalt zu schauen, sondern auch die zielgruppengerechte Gestaltung: weniger ist oft mehr!

Im Mittelpunkt standen die praktischen Anforderungen an den Schutz von Leitungen sowie die Frage, wie unterschiedliche Perspektiven aus Energie-, Wasser- und Telekommunikationssektor sinnvoll zusammengeführt werden können. Die Teilnehmenden betonten, dass eine neutrale, branchenübergreifende Anweisung nur dann belastbar ist, wenn sie sowohl technische Realitäten als auch operative Abläufe berücksichtigt.

Ulrich Huber, Vorsitzender des VST und Initiator des Erfahrungsaustauschs, betonte die Bedeutung des gemeinsamen Vorgehens: „Nur wenn wir unser Wissen bündeln und offen über Herausforderungen sprechen, können wir eine Leitungsschutzanweisung schaffen, die in der Praxis wirklich trägt und im Ernstfall Orientierung bietet.“

Der Erfahrungsaustausch machte deutlich, wie wertvoll der offene Dialog zwischen den Netzbetreibern ist.

Nur durch kontinuierliche Abstimmung und gemeinsames Lernen kann eine Leitungsschutzanweisung entstehen, die im Alltag wirklich trägt – und sowohl bi der Planung von Bauarbeiten, der Einrichtung und dem betreib der Baustelle und besonders dann im Ernstfall Orientierung bietet. Die Kommentare und Impulse der Teilnehmer werden jetzt in den neutralen Entwurf einer neutralen Leitungsschutzanforderung eingearbeitet und anschließend den Mitgliedern des Verbandes zur Verfügung gestellt.

Ein zusätzlicher Hinweis: Die Sicherheitsabstände zu Freileitungen sind gerade normativ in Überarbeitung. Aktuell gilt noch die DGUV Vorschrift 3. Hier drängt der VST darauf, dass es auch weiterhin allgemeingültige, für Baufirmen leicht verständliche Sicherheitsabstände gibt. Falls es hierzu etwas Neues gibt, wird der VST die Leitungsschutzanweisung selbstverständlich anpassen und die Mitglieder zeitnah informieren.

Mitglieder des VST wenden sich bitte an die Geschäftsstelle, wenn sie Informationen zum Workshop oder später zur neutralen VST-Leitungsschutzanweisung haben möchten: mail@vst-kritis.de