Noch kein Jahr ist die neue DIN 18220 „Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren zur Legung von Leerrohrinfrastrukturen und Glasfaserkabeln für Telekommunikationsnetze“ gültig und schon gab es Überlegungen, ob sie alles abdeckt an Verfahren, die auf dem Markt sind.
Konkret ging es daher bei einem Termin vor Ort im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Anfang des Monats um die Frage, ob angesichts der in der Norm besprochenen innovativen „neuen“ Legeverfahren die inzwischen als etabliert angesehene Methode des Spülbohrens ins Hintertreffen geraten könnte. So wurde von einigen TK-Verbänden befürchtet, dass das seit Jahrzehnten erfolgreich angewendete Spülbohren seitens der Auftraggeber von Legearbeiten weniger in Betracht gezogen werden könnte, da es nicht in der oben genannten DIN 18220 erwähnt wird.
Die Teilnehmer an der BMDV-Gesprächsrunde, ob nun kommunale Spitzenverbände, Bauwirtschaft oder Verbände aus dem Energiebereich sowie einige Landesministerien, kamen nach eingehender Beratung zu einem einstimmigen Ergebnis: Die Technik der Spülbohrung ist so verbreitet und anerkannt, dass keine Maßnahmen seitens der Politik (oder einzelner Verbände) zu tätigen sind, damit die Technologie „nicht vergessen“ wird.
Jan Syré als Vertreter des VST wies im Gegenteil darauf hin, dass es innerhalb des VST Häuser gibt, die gut 30 Prozent ihrer Verlegeleistungen im Gasbereich durch Spülbohrverfahren durchführen lassen und es wie bei anderen Legeverfahren immer darauf ankäme, dass die vorgegebenen Regelwerke zum sicheren Arbeiten an oder in der Nähe von Versorgungsinfrastrukturen eingehalten werden.