Schutzbereiche bei Freileitungen

Von Freileitungen müssen Schutzabstände einzuhalten werden. Das gilt insbesondere für Baugeräte und Fahrzeuge (z. B. Bagger, Kräne, Kipper-Lastwagen, Leitern, Bauaufzüge und Baugerüste). Können Schutzabstände nicht eigehalten werden, sind entsprechende Schutzmaßnahmen mit dem Netzbetreiber abzustimmen.