Aus der Praxis

Sicherung von Kabeln & Rohren

Erdverlegte Ver- und Entsorgungsleitungen (Kabel, Rohre, Kanäle etc.) sind sowohl in öffentlichen als auch in privaten Grundstücken verlegt. Die Verlegetiefe dieser Leitungen ist sehr unterschiedlich. Die Soll-Tiefe stimmt häufig nicht mit der Ist-Tiefe überein, weshalb die Leitungen manchmal nur wenige Zentimeter unter der Geländeoberfläche liegen können – oder viel tiefer als angenommen. Oft ist ihre Lage nur ungefähr aufgezeichnet, manchmal auch unbekannt. Hat man sie aber gefunden, so müssen dringen Maßnahmen zum Schutz ergriffen werden, sollen Erdarbeiten in deren Nähe stattfinden.

Und diese Schutzmaßnahmen müssen zum Erhalt der Sicherheit auf der Baustelle, aber auch der Anwohner und anderen Verkehrsteilnehmer, sorgfältig umgesetzt werden. Auch wenn sie umfangreich sind.

So dürfen freigelegte Leitungen und vor allem deren Lageänderungen nur nach Vorgabe oder unter Mitwirkung des Betreibers gesichert werden. Zudem sind Leitungen vor mechanischen Belastungen und Beschädigungen zu schützen. Besonders punktuelle Aufhängungen sind wegen möglicher Beschädigungen, z.B. durch Knicke oder kleine Biegeradien, unzulässig. Der Einbau von geeigneten Unterstützungen ist mit dem Betreiber dieser Netzinfrastrukturen dringen abzustimmen.

Müssen dann solche Sicherungsarbeiten an Leitungen durchgeführt werden, ist darauf zu achten, dass deren Dichtheit und Festigkeit nicht beeinträchtigt werden. Bei Leitungen aus PVC oder Metallguss, die nahe zur Baugruben- oder Grabenwand liegen, ist mit dem Betreiber anhand einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, wie z.B.:

  • Leitungen freilegen, um sie während der Bauarbeiten beobachten zu können.
  • Leitungen, die unter Druck betrieben werden, nach Möglichkeit im Baubereich mit Schiebern absperren oder drucklos machen.

Auf jeden Fall ist immer zu prüfen, ob die Absperrvorrichtungen oberhalb und unterhalb der Baustelle vorhanden und noch voll funktionsfähig sind.

Und nicht zuletzt gilt es, die Baugrube oder den Graben so zu sichern, dass das plötzlich aus aufplatzenden oder gar berstenden Leitungen austretende Medium, hier insbesondere Wasser (ganz besonders auch das heiße Wasser aus Fernwärmeleitungen), die beschäftigten Kollegen vor Ort im Graben nicht gefährden kann. Dazu zählt auch die Sicherstellung geeigneter Fluchtwege wie Rampen oder Leitern, die spätestens bei Beginn der Bauarbeiten bestimmt und umgesetzt werden müssen. Und lebenswichtig ist dann auch, dass stets darauf geachtet wird, dass diese Fluchtwege frei und zugänglich sind. Immer daran denken: Sie können im Notfall vor schweren Verletzungen schützen oder gar das Leben retten.