Ulrich Huber, Vorsitzender des VST-KRITIS, und Markus Heinrich, Rechtsanwalt und Verbandsjustiziar übernahmen die Kommentierung und reichten diese beim BMDS innerhalb der Kommentierungsfrist bis zum 27. März 2026 ein.
Die laufende Debatte zum neuen Gesetzesentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (§127a TKG) verdeutlicht die Bedeutung einer fundierten Qualitätssicherung sowie einer sorgfältigen Planung beim Ausbau von Versorgungsnetzen. Vertreter des VST-KRITIS haben im Rahmen der offiziellen Kommentierungsfrist beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) Einspruch erhoben, um ein Höchstmaß an Sicherheit und Zuverlässigkeit in sämtlichen Versorgungsbereichen sicherzustellen. In ihrer Stellungnahme weisen sie darauf hin, dass Referenzen für Bauunternehmen, ausgestellt durch Wegebaulastträger, zwingend auf etablierten gesetzlichen Vorgaben und technischen Standards basieren müssen.
Für eine objektive und nachvollziehbare Bewertung ist es erforderlich, dass Referenzen bestätigen, dass bauliche Maßnahmen fachgerecht und zuverlässig durchgeführt wurden, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften eingehalten und alle genehmigungsrelevanten Prozesse berücksichtigt wurden. Die Abstimmung mit Bestandsleitungsbetreibern sowie die konsequente Umsetzung von Schutzmaßnahmen sind dabei von zentraler Bedeutung. Die Stellungnahme unterstreicht, dass bestehende Regelwerke und Normen konsequent als Bewertungsmaßstab und Grundlage der Qualitätssicherung herangezogen werden sollten, um die langfristige Sicherheit und Funktionalität der Infrastruktur in allen Versorgungsbereichen zu gewährleisten.
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